KFZ Abmeldung / Ausserbetriebsetzung

Ihr Fahrzeug abmelden / ausser Betrieb setzen? Kein Problem...

Ihr Fahrzeug kann auf jeder Zulassungsstelle Bundesweit (bis auf wenige Ausnahmen) ausser Betrieb gesetzt, bzw. abgemeldet werden.
Sofern Sie Ihr Kennzeichen auf ein anderes, oder ein neues Fahrzeug uebernehmen moechten,
sollte die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes erfolgen.

Fuer die Ausserbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges benoetigen wir:
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· die derzeitigen Kennzeichen / Nummerschnilder

Eine Vollmacht ist nicht erforderlich, die ein oder andere Zulassungsstellen fordert ein gueltiges Ausweisdokument
sowie eine Verbleibserklaerung damit nachvolzogen werden kann:

A.) Von welcher Person das Fahrzeug abgemeldet worden ist
B.) Was mit dem Fahrzeug nach der Abmeldung passiert.

Passende Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.
Gebuehren und die Kosten fuer unsere Dienstleistung koennen Sie unserer Preisuebersicht entnehmen.















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