SEPA Mandate und Vollmachten
Das SEPA Mandat loest die Einzugsermaechtigung 
ab, die Zollverwaltung ist Ihr neuer Ansprechpartner ab 
2014. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Laendern 
erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- 
und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den 
Laendern auf den Bund uebertragen. Bis laengstens zum 30. Juni 
2014 ueben die Landesfinanzbehoerden die Verwaltung der 
Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung fuer 
die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der 
Kraftfahrzeugsteuer zustaendig. Ansprechpartner zum Thema Kraftfahrzeugsteuer 
sind kuenftig die Hauptzollaemter.
Fuer KFZ Zulassungen sind ab sofort nur noch die hier 
aufgefuehrten SEPA Mandate gueltig.
Aufgrund des grossen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen 
Fahrzeugen wird die Aufgabenueberleitung schrittweise ab dem 
ersten Quartal 2014 erfolgen:

